Diese These lässt er im folgenden Text außer Acht und empfiehlt das Schlagen mit dem Siwak, einem im muslimischen Kulturkreis verbreiteten Holzstäbchen, das eigentlich zum Zähneputzen genutzt wird. Diese "Erziehungsmaßnahme" (sic!) hat dem Autor zufolge besonderen Erfolg bei Frauen, die ihre Männer kontrollieren und bevormunden wollen, sowie bei unterwürfigen Frauen, die es "genießen [...], geschlagen zu werden". Hier offenbart sich die wirre, chauvinistische Haltung des Autoren besonders deutlich, die sich auch in anderen Textpassagen bemerkbar macht: Obwohl Asch-Schiba im Vorwort die Rolle der Frau im Islam als Partnerin des Mannes preist, die "alle Rechte auf Eigentum, Geschäftsabschlüsse und die Wahl des Ehemannes" genießt und sich in mehreren Beispielen über die niedere Stellung der Frauen in westlichen Gefilden früherer Zeiten empört, finden sich - neben genanntem Aufruf zur Züchtigung - mehrere Indizien dafür, dass der Autor die Frau als dem Mann untergeordnet betrachtet. "Begrenzt die Freiheit der Frauen", schreibt Asch-Schiba, der die sexuelle Freiheit, die Frauen in westlichen Ländern gewährt wird, als Schritt zum Abstieg in kriminelle Sphären deutet ("Drogen, Verbrechen und Mädchenhandel"). Ebenso wettert er gegen eine gemeinsame Erziehung, die neben jener sexuellen Freiheit in Europa und den USA "die Familie bedroht und die sittlichen Werte und Moral erschüttert" habe.
Im Kapitel "Ruf nach gleichen Rechten von Frauen und Männern" wird der Verfasser besonders deutlich: "Die Gleichheit von Frau und Mann ist unmöglich". Zwar führt er anschließend ausführlich auf, welche Rechte die Frau im Islam besitzt und hebt ihre bessere Stellung im Vergleich zu derer vergangener Zeiten hervor, zieht aber keinen Vergleich zu ihrer Stellung in modernen westlichen Gesellschaften heran. Interessant auch der Abschnitt über die Mehrehe: Während Asch-Schiba das natürliche Recht des muslimischen Mannes verteidigt, mehrere Ehefrauen zu besitzen (...solange er alle gleichermaßen fair behandelt und für alle gut sorgt...), wird der Frau das Recht abgesprochen, polygam zu leben. Er geht sogar so weit zu behaupten, dass Polygamie "im Islam die Frauen beschützt, ehrt, erhält und respektiert", während er das uneheliche Liebesverhältnis von Westlern mit Prostitution gleichsetzt, die nur der sexuellen Befriedigung dient. Auch glaubt der Autor, dass die Frau nicht die Fähigkeit besitze, sich um die Haushaltsangelegenheiten zu kümmern, da dafür eine "starke Persönlichkeit, Präzision und Entschlossenheit beim Treffen von Entscheidungen" von Nöten sei, die nur der Mann durch seine "körperliche und geistige Beschaffenheit" aufweisen könne. Besonders absurd ist die Behauptung Asch-Schibas, dass die ohnehin schon schwache Frau jeden Monat durch die Menstruation und den daraus resultierenden "enormen Blutverlust" belastet werde. Auch das Recht der Scheidung behält der Autor dem Mann vor, der ja in diesem Fall alle finanziellen Lasten zu tragen habe. Dies würde allerdings zu einer Verstärkung des Abhängigkeitsverhältnisses führen, dem die Frau, die nach den Vorstellungen Asch-Schibas lebt, ohnehin schon unterworfen ist - so hätten misshandelte Ehefrauen z.B. kaum eine Chance, ihren Peinigern zu entkommen."Unglücklicherweise erniedrigte die westliche Kultur den Status der Frau zu vielen Zeiten auf den Level eines reinen Gebrauchsartikels", schreibt im Vorwort zu "Frauen im Schutz des Islam" ein Dr. Ahmad Ibn Saifuddin. Damit liegt er sicherlich nicht falsch. Einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt diese Aussage jedoch, wenn man die folgende Abhandlung Abd ar-Rahman Asch-Schihas gelesen hat. Letztendlich ruft dieser nämlich - wenn auch stark beschönigend - zu einem ähnlichen Unrecht auf: Der Entmündigung der Frau. Seine Erkenntnisse und Vorschläge sind mit den Grundsätzen unserer Gesellschaft nicht vereinbar, ihre Einhaltung stellt u.a. einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes der BRD dar. Dass das Buch in deutscher Übersetzung vorliegt und offenbar unter anderem bei Veranstaltungen des kontroversen, als äußerst radikal geltenden muslimischen Predigers Pierre Vogel (alias Abu Hamza) beworben und verkauft wurde, ist ein Indiz dafür, dass der Autor seine Vorstellungen auch hierzulande durchsetzen will. Dem muss Einhalt geboten werden, fraglich ist nur, mit welchen Methoden: Eine Indizierung beschränkt lediglich den freien Verkauf und selbst eine durch ein Amtsgericht durchgeführte Beschlagnahme (die ein vollständiges Verkaufsverbot mit sich zieht!) ist in Zeiten des uneingeschränkter Internetnutzung nur ein Tropfen auf dem heissen Stein - die Hassschrift ist leicht als PDF-Download zu finden. Hier müssen die muslimischen Gemeinden in Deutschland sensibilisiert werden, die Verbreitung derartiger Dokumente zu unterbinden und ihre Mitglieder darüber aufzuklären, dass die beschriebenen Praktiken nicht rechtskonform sind und in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen. Das Publikwerden des Gedankengutes einiger radikaler Religionsvertreter kann nämlich leicht zu einem Stigmata für eine (durch in ihrem Namen ausgeführte Terrorakte ohnehin schon vorbelastete) Glaubensgemeinschaft werden!
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